Zivilrecht · ArbR
Einwurf-Einschreiben: kein Anscheinsbeweis des Zugangs mehr - Folgen für bEM und Kündigung
BAG, Urteil vom 07.05.2026 - 2 AZR 184/25
Kernaussagen
- Begründen Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens einen Anscheinsbeweis für den Zugang (§ 130 Abs. 1 BGB) - hier der Einladung zum bEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX)?
- Anscheinsbeweis setzt einen typischen Geschehensablauf voraus; das rein digitale Zustellverfahren (Scan + Quittung) dokumentiert weder Einwurfadresse noch -zeitpunkt -> kein Anscheinsbeweis (Rechtsprechungsänderung); ohne Zugangsbeweis bEM nicht ordnungsgemäß, erhöhte Last bei der Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG).
- Bestätigung der Vorinstanz (LAG Hamburg, 4 SLa 26/24); sicherer Weg ist die Zustellung durch Boten mit dokumentiertem Einwurf - erst recht für die Kündigungserklärung selbst.
Quelle: Kanzleibesprechungen zum Urteil v. 07.05.2026 (Geus & Richter v. 18.05.2026; Vogel & Partner; Baker Tilly; Personalwirtschaft); dejure-Eintrag BAG 2 AZR 184/25 · Zur vollständigen Entscheidung →
Vertiefung & Prüfungsrelevanz aus Prüfersicht
Streitstand, dogmatische Einordnung, die typische Prüferfrage und die Anschlussfrage, die im Prüfungsgespräch wirklich kommt - plus diese Entscheidung als Anki-Karte im Subdeck ArbR.
In der Datenbank ansehen Komplettpaket - 24,99 €JurAktuell: die aktuelle Rechtsprechung für die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen - vollständig, gegen die Primärquelle verifiziert, lernfertig. Kostenloses Probe-Paket →