Öffentliches Recht · PolizeiR
Drohende Gefahr (Art. 11a PAG): verfassungsgemäß nur bei restriktiver Auslegung
BayVerfGH, Entscheidung vom 13.03.2025 - Vf. 5-VIII-18 u.a.
Kernaussagen
- Ist die Vorfeld-Generalklausel des Art. 11a PAG (Befugnisse schon bei "drohender Gefahr", unterhalb der konkreten Gefahr) mit der Bayerischen Verfassung vereinbar - uneingeschränkt oder nur bei restriktiver, verfassungskonformer Auslegung?
Quelle: BayVerfGH, Entscheidung vom 13.03.2025 - Vf. 5-VIII-18 u.a. (amtliches Volltext-PDF bayern.verfassungsgerichtshof.de); gesetze-bayern.de (BeckRS 2025, 4100) · Zur vollständigen Entscheidung →
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