Öffentliches Recht · BauR
16-m-Privileg und Abstandsflächen vor Verkehrsflächen: Gestaltungsfreiheit des Bauherrn
BayVGH, Beschluss vom 23.05.2025 - 1 CS 25.528
Kernaussagen
- Darf der Bauherr das 16-m-Privileg (verkürzte Abstandsflächentiefe vor zwei Außenwänden bis 16 m) frei verorten - auch wandanteilig vor Abschnitten einer über 16 m langen Außenwand - und wessen Rechte verletzt die Verkürzung der Abstandsflächentiefe?
Quelle: dejure.org-Verfahrensseite (Normenkette § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO; Art. 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 BayBO) mit Entscheidungsauszügen; Entscheidungsbesprechung der Landesanwaltschaft Bayern 'Zur wandanteiligen Anwendung des abstandsflächenrechtlichen 16 m-Privilegs'; Vorinstanz VG München M 1 SN 25.414 · Zur vollständigen Entscheidung →
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