Öffentliches Recht · KommunalR
Wildtierzirkus: Ausschluss vom kommunalen Festplatz per Stadtratsbeschluss unzulässig
BayVGH, Beschluss vom 25.05.2023 - 4 CE 23.854
Kernaussagen
- Darf eine Gemeinde Wildtierzirkusse durch bloßen Stadtratsbeschluss von ihren Veranstaltungsplätzen ausschließen - fehlt ihr die Verbandskompetenz (abschließendes Bundestierschutzrecht, § 11 TierSchG), oder scheitert die Widmungsbeschränkung erst am Vorbehalt des Gesetzes (Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG)?
Quelle: Publicus (Boorberg), Beitrag 'Mach nicht so 'nen Zirkus!' zu BayVGH, Beschluss vom 25.05.2023 - 4 CE 23.854 · Zur vollständigen Entscheidung →
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