Öffentliches Recht · KommunalR
Fraktionsmindeststärke von vier Mitgliedern im Nürnberger Stadtrat rechtlich nicht zu beanstanden
BayVGH, Beschluss vom 18.02.2025 - 4 CE 24.2075
Kernaussagen
- Darf die Geschäftsordnung eines Stadtrats die Fraktionsmindeststärke auf vier Mitglieder festsetzen, sodass eine dreiköpfige Gruppierung den Fraktionsstatus verliert - und wann ist eine solche Schwelle willkürlich?
Quelle: BayVGH, Beschluss vom 18.02.2025 - 4 CE 24.2075 (Volltext-PDF vgh.bayern.de; PM des BayVGH vom 19.02.2025 'Mindestfraktionsstärke im Nürnberger Stadtrat'); BeckRS 2025, 2072 · Zur vollständigen Entscheidung →
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