Öffentliches Recht · KommunalR

Kein Redeverbot für Gastredner Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen in kommunalen Einrichtungen

BayVGH, Beschlüsse vom 13.02.2026 - 4 CS 26.288, 4 CS 26.291

Kernaussagen

Quelle: BayVGH, Pressemitteilung vom 13.02.2026 'Kein Redeverbot für Björn Höcke als Gastredner bei Wahlveranstaltungen der AfD' (vgh.bayern.de); Volltext 4 CS 26.288 auf vgh.bayern.de · Zur vollständigen Entscheidung →

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