Öffentliches Recht · KommunalR
Kein Redeverbot für Gastredner Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen in kommunalen Einrichtungen
BayVGH, Beschlüsse vom 13.02.2026 - 4 CS 26.288, 4 CS 26.291
Kernaussagen
- Darf eine Gemeinde die Zulassung einer Partei-Wahlveranstaltung in ihrer Einrichtung (Art. 21 Abs. 1 GO i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG, § 5 Abs. 1 PartG) mit der Auflage des Gastredner-Ausschlusses versehen - und sind die Tatbestände des Art. 21 Abs. 1a Nr. 1, 2 GO weit oder einschränkend auszulegen?
Quelle: BayVGH, Pressemitteilung vom 13.02.2026 'Kein Redeverbot für Björn Höcke als Gastredner bei Wahlveranstaltungen der AfD' (vgh.bayern.de); Volltext 4 CS 26.288 auf vgh.bayern.de · Zur vollständigen Entscheidung →
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