Öffentliches Recht · KommunalR
Namentliche Protokollierung nur der Nein-Stimmen verstößt gegen die Mandatsgleichheit
BayVGH, Beschluss vom 10.07.2024 - 4 ZB 23.1795
Kernaussagen
- Darf der Stadtrat kraft Geschäftsordnungsautonomie (Art. 45 Abs. 1 GO) anordnen, dass im Protokoll nur die Nein-Stimmen namentlich erfasst werden - obwohl Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GO als Mindestinhalt nur das Abstimmungsergebnis verlangt?
Quelle: BayVGH, Beschluss vom 10.07.2024 - 4 ZB 23.1795, amtlicher Volltext (vgh.bayern.de, mit Leitsatz); auch BeckRS 2024, 19184 (gesetze-bayern.de) · Zur vollständigen Entscheidung →
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