Öffentliches Recht · BauR
Befristete Asylbewerberunterkunft: Ausnahme von der Veränderungssperre trotz entgegenstehender Planung
BayVGH, Beschluss vom 24.06.2024 - 9 CS 24.458
Kernaussagen
- Kann ein planwidriges Vorhaben ausnahmsweise nach § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre freigestellt werden, wenn die Baugenehmigung - wie bei Flüchtlingsunterkünften nach § 246 Abs. 12 BauGB - nur befristet erteilt wird?
Quelle: gesetze-bayern.de (BeckRS 2024, 15418); rechtsportal.de (Kurzreferat); BayRVR-Besprechung vom 25.09.2024 'Bauplanungsrecht: Hindert Veränderungssperre befristete Asylbewerberunterkunft?' · Zur vollständigen Entscheidung →
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