Strafrecht · StGB BT Nichtvermögensdelikte
Charité-Kardiologe: Heimtücke-Verneinung bei schutzbereiten Krankenschwestern hält nicht
BGH, Urteil vom 12.06.2026 - 5 StR 738/24
Kernaussagen
- Wann ist das bewusstlose Opfer "arglos" i.S.d. Heimtücke (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB) - welche Feststellungen zum Vorstellungsbild der schutzbereiten Dritten verlangt das?
- Bewusstlose sind konstitutionell nicht arglos -> maßgeblich ist die Arglosigkeit schutzbereiter Dritter; das Tatgericht muss feststellen, ob die anwesenden Krankenschwestern den Tötungsvorsatz erkannten/vermuteten und mit erheblichem Angriff rechneten -> die Einordnung als nur "fragwürdig" trägt die Verneinung nicht.
- Der vertretbare Therapiezielwechsel deckt Behandlungsabbruch und indirekte Sterbehilfe, nie die gezielte aktive Tötung; § 216 StGB scheidet mangels Verlangens der Bewusstlosen aus, Fall 1 ist mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) durch vorsatzlose Schwester.
Quelle: BGH PM Nr. 106/2026 vom 12.06.2026; Vorinstanz LG Berlin I, Urteil vom 26.04.2024 - (530 Ks) 278 Js 204/22 (6/23) · Zur vollständigen Entscheidung →
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