Zivilrecht · DeliktsR
Amtshaftung der Passbehörde: Reisepreis als ersatzfähige fehlgeschlagene Aufwendung
BGH, Urteil vom 11.06.2026 - III ZR 179/25
Kernaussagen
- Ist die Pflicht aus Nr. 15.0.2.3 PassVwV, die Polizei über das Wiederauffinden des Passes zu unterrichten (Löschung INPOL/SIS), eine drittbezogene Amtspflicht (§ 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) - und erfasst der Ersatz (§ 249 Abs. 1 BGB) auch den vor der Pflichtverletzung gezahlten Reisepreis?
Quelle: BGH PM Nr. 105/2026 vom 11.06.2026 (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026105.html); ergänzend beck-aktuell vom 11.06.2026 · Zur vollständigen Entscheidung →
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