Zivilrecht · ErbR
Erbscheinsverfahren: eigene Zweifel des Rechtspflegers begründen keine Vorlagepflicht an den Richter
BGH, Beschluss vom 13.05.2026 - IV ZB 26/25
Kernaussagen
- Muss der Rechtspfleger das Erbscheinsverfahren nach § 19 Abs. 2 RPflG dem Richter vorlegen, wenn er selbst an der Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) zweifelt - sind eigene Bedenken 'erhobene' Einwände (direkt oder analog)?
Quelle: Besprechung anwaltonline.com (09.06.2026) mit ECLI:DE:BGH:2026:130526BIVZB26.25.0 · Zur vollständigen Entscheidung →
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