Zivilrecht · SachenR
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 II 2 WEG: Angemessenheitskontrolle statt Willkürkontrolle
BGH, Urteil vom 24.04.2026 - V ZR 50/25
Kernaussagen
- Unterliegt der Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Erhaltungsmaßnahmen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG) nur einer Willkürkontrolle - wie zum alten Recht - oder einer umfassenden Angemessenheitsprüfung am Maßstab ordnungsmäßiger Verwaltung?
Quelle: Vermieterverein e.V., Beitrag vom 13.05.2026 zu BGH, Urteil v. 24.04.2026 - V ZR 50/25 (Volltext ausgewertet); Haufe-News 'BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein' vom 20.05.2026 · Zur vollständigen Entscheidung →
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