Zivilrecht · Datenschutz/IT
Facebook-Scraping: Bloßer Kontrollverlust als immaterieller Schaden - erste Leitentscheidung nach § 552b ZPO
BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24
Kernaussagen
- Ist der bloße, selbst kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten ein immaterieller 'Schaden' i.S.v. Art. 82 Abs. 1 DSGVO - oder erst der konkrete Missbrauch bzw. spürbare negative Folgen?
Quelle: BGH PM Nr. 218/2024 (bundesgerichtshof.de); LTO v. 18.11.2024; BRAK-News · Zur vollständigen Entscheidung →
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