Zivilrecht · DeliktsR
Nachträgliche Richtigstellung kann zulässige Meinungsäußerung unzulässig machen
BGH, Urteil vom 28.04.2026 - VI ZR 113/25
Kernaussagen
- Kann eine nachträgliche Richtigstellung des Äußernden eine ursprünglich zulässige Meinungsäußerung (Einstufung als 'rechtsextrem') in der Abwägung mit dem APR (Art. 2 I, 1 I GG) nachträglich unzulässig machen?
Quelle: beck-aktuell zu BGH VI ZR 113/25 · Zur vollständigen Entscheidung →
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