Zivilrecht · DeliktsR
Keine überspannten Anforderungen an die Darlegung des Kfz-Schadens - § 287 ZPO gilt schon im Vortrag
BGH, Beschluss vom 30.07.2024 - VI ZR 122/23
Kernaussagen
- Erleichtert § 287 ZPO dem Geschädigten nur die Beweisführung - oder schon die Darlegung des Schadens, sodass das Gericht die Substantiierungsanforderungen (Privatgutachten?) nicht überspannen darf?
Quelle: LTO-Meldung zu BGH VI ZR 122/23; Kanzlei-Besprechung mayer-kuegler.de; dejure · Zur vollständigen Entscheidung →
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