Zivilrecht · DeliktsR
Katzenbiss: Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB ohne Beweis des genauen Hergangs
BGH, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR 1321/20
Kernaussagen
- Setzt die Tierhalterhaftung aus § 833 Satz 1 BGB voraus, dass der Geschädigte den genauen Hergang beweist - oder genügt, dass der Biss durch das von der Beklagten gehaltene Tier feststeht?
Quelle: Haufe-Besprechung vom 07.06.2022; rewis.io Volltextnachweis; dejure · Zur vollständigen Entscheidung →
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