Zivilrecht · DeliktsR
Sachverständigenrisiko: Werkstattrisiko-Grundsätze gelten auch für überhöhte Gutachterkosten
BGH, Urteil vom 12.03.2024 - VI ZR 280/22
Kernaussagen
- Sind auch ohne Verschulden des Geschädigten überhöhte Rechnungspositionen des beauftragten Kfz-Sachverständigen 'erforderlich' i.S.d. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB - lassen sich die Werkstattrisiko-Grundsätze (BGH, 16.01.2024 - VI ZR 253/22) auf Gutachterkosten übertragen?
Quelle: BGH PM Nr. 086/2024 vom 15.04.2024 · Zur vollständigen Entscheidung →
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