Zivilrecht · DeliktsR
Diesel-Verkauf unter Wert: Vorteilsausgleichung statt Mitverschulden - Beweislast beim Hersteller
BGH, Entscheidung vom 04.03.2026 - VIa ZR 473/24
Kernaussagen
- Ist der Einwand des Herstellers, der Geschädigte habe das Diesel-Fahrzeug 'zu billig' weiterverkauft, dem Mitverschulden (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) bzw. dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB) zuzuordnen - oder der Vorteilsausgleichung mit Beweislast beim Schädiger?
Quelle: dejure.org-Entscheidungsseite mit Volltextauszügen (Rn. 9, 27 f., 33); Kurzzusammenfassungen Rechtslupe ('Beschränkung der Revisionszulassung - auf den Einwand des Mitverschuldens'; 'Schadensersatz in Diesel-Fällen - und die zu billige Weiterveräußerung des Fahrzeugs') · Zur vollständigen Entscheidung →
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