Zivilrecht · ZPO

beBPo-Einreichung: die verantwortende Person muss aus der einfachen Signatur erkennbar sein (§ 130a ZPO)

BGH, Beschluss vom 25.02.2026 - VII ZB 29/24

Kernaussagen

Quelle: beck-aktuell vom 05.03.2026; BGH-Volltext ECLI:DE:BGH:2026:250226BVIIZB29.24.0 (bundesgerichtshof.de, PDF); MDR-Blog Montagsblog 412 · Zur vollständigen Entscheidung →

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