Zivilrecht · SchuldR AT
Vertragsstrafe von 5 % der vorläufigen Auftragssumme im Einheitspreisvertrag ist AGB-widrig
BGH, Urteil vom 15.02.2024 - VII ZR 42/22
Kernaussagen
- Benachteiligt eine vom Auftraggeber gestellte Vertragsstrafenklausel, die die Obergrenze an 5 % der (vorläufigen) Auftragssumme eines Einheitspreisvertrags knüpft, den Auftragnehmer 'unangemessen' i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB?
Quelle: BGH-Volltext (juris.bundesgerichtshof.de, Urteil des VII. Zivilsenats vom 15.02.2024 - VII ZR 42/22); Besprechungen GÖRG, Kümmerlein, Vergabeblog · Zur vollständigen Entscheidung →
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