KlassikerZivilrecht · SchuldR AT
Abkehr von der fiktiven Schadensberechnung im Werkvertragsrecht: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten
BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Kernaussagen
- Kann der Besteller, der den Mangel nicht beseitigen lässt, den kleinen Schadensersatz (§ 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB) nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen - oder fehlt ohne Aufwendungen ein Vermögensschaden in dieser Höhe?
Quelle: LTO-Hintergrundbericht zu BGH VII ZR 46/17; BGH PM Nr. 54/2021 (zur kaufrechtlichen Abgrenzung); BGHZ 218, 1 · Zur vollständigen Entscheidung →
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