KlassikerZivilrecht · MietR
Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietwohnung ohne Fristsetzung: § 280 I statt §§ 280 I, III, 281 BGB
BGH, Urteil vom 28.02.2018 - VIII ZR 157/17
Kernaussagen
- Setzt der Schadensersatz des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache eine Fristsetzung (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB) voraus - ist die Obhutspflicht Leistungspflicht (§ 241 Abs. 1 BGB) oder nicht leistungsbezogene Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB)?
Quelle: BGH PM Nr. 43/2018 vom 28.02.2018; LTO-Bericht vom 28.02.2018 · Zur vollständigen Entscheidung →
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