Zivilrecht · MietR
Keine Untervermietungserlaubnis zur Gewinnerzielung - § 553 BGB schützt nur den Wohnungserhalt
BGH, Urteil vom 28.01.2026 - VIII ZR 228/23
Kernaussagen
- Ist das Interesse an gewinnbringender Untervermietung ein 'berechtigtes Interesse' i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB - weite Auslegung (jedes wirtschaftliche Interesse) oder enge (nur wohnungsbezogene)?
Quelle: BGH-Pressemitteilung vom 28.01.2026 (bundesgerichtshof.de, PM-Seite 2026/2026024); Leibniz Universität Hannover, Rechtsprechung kompakt; Volltext: bundesgerichtshof.de (VIII_ZR_228-23.pdf) · Zur vollständigen Entscheidung →
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