Zivilrecht · MietR

Keine Untervermietungserlaubnis zur Gewinnerzielung - § 553 BGB schützt nur den Wohnungserhalt

BGH, Urteil vom 28.01.2026 - VIII ZR 228/23

Kernaussagen

Quelle: BGH-Pressemitteilung vom 28.01.2026 (bundesgerichtshof.de, PM-Seite 2026/2026024); Leibniz Universität Hannover, Rechtsprechung kompakt; Volltext: bundesgerichtshof.de (VIII_ZR_228-23.pdf) · Zur vollständigen Entscheidung →

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