Zivilrecht · GesellR
GbR-Gesellschafter kann Gesellschaftsforderung nicht im eigenen Namen einklagen - auch nicht auf Leistung an die GbR
BGH, Urteil vom 07.07.2021 - VIII ZR 52/20
Kernaussagen
- Kann ein einzelner GbR-Gesellschafter eine Gesellschaftsforderung (Mietforderung) im eigenen Namen einklagen - jedenfalls bei Antrag auf Leistung an die GbR oder gestützt auf die actio pro socio?
Quelle: BGH-Volltext juris.bundesgerichtshof.de; Besprechung MietRB 09/2021 (Otto Schmidt, via anwalt-suchservice.de) · Zur vollständigen Entscheidung →
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