Zivilrecht · KaufR
Beweislastumkehr § 477 BGB: Mangelerscheinung auch bei anderen denkbaren Ursachen
BGH, Urteile vom 06.05.2026 - VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23
Kernaussagen
- Greift die Beweislastumkehr des § 477 BGB ('zeigt sich' ein Mangel binnen Frist) schon bei Nachweis einer Mangelerscheinung, für die neben einem Mangel auch verkäuferfremde Ursachen (Tierbiss, Brandstiftung, Fahrverhalten) denkbar sind - und erfasst die Vermutung auch den Kausalverlauf?
Quelle: BGH PM Nr. 077/2026 vom 07.05.2026 · Zur vollständigen Entscheidung →
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