Zivilrecht · FamR
Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB im paritätischen Wechselmodell: hälftige Erwerbsobliegenheit
BGH, Beschluss vom 18.03.2026 - XII ZB 227/25
Kernaussagen
- Kann beim paritätischen Wechselmodell nicht verheirateter Eltern jedem Elternteil Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB zustehen - und werden die Eltern dann wie im Residenzmodell vollständig oder nur teilweise von der Erwerbsobliegenheit befreit?
Quelle: AnwaltOnline, Urteilsbesprechung 'Betreuungsunterhalt: Wechselmodell zwingt zur Neuberechnung' v. 12.05.2026 (zu BGH, 18.03.2026 - XII ZB 227/25) · Zur vollständigen Entscheidung →
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