Zivilrecht · FamR
Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell: kein anteiliger Barunterhalt des Hauptbetreuers
BGH, Beschluss vom 15.04.2026 - XII ZB 415/25
Kernaussagen
- Haftet der hauptbetreuende Elternteil bei erweitertem Umgang des anderen ('asymmetrisches Wechselmodell') anteilig für den Barunterhalt - lässt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB eine Verrechnung von Betreuungs- mit Barunterhaltsanteilen zu?
Quelle: Otto Schmidt FamRB-Blog v. 18.05.2026 (Schwamb, VorsRiOLG a.D.); ISUV-Meldung zur Entscheidung; NWB-Datenbank (BGH, Beschl. v. 15.04.2026 - XII ZB 415/25) · Zur vollständigen Entscheidung →
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