KlassikerZivilrecht · BGB AT
Erhöhtes Parkentgelt auf Privatparkplatz: keine Halterhaftung, aber sekundäre Darlegungslast
BGH, Urteil vom 18.12.2019 - XII ZR 13/19
Kernaussagen
- Wer wird beim Abstellen auf privat bewirtschaftetem Parkplatz Vertragspartner - haftet der Halter für das per Schild ausgelobte 'erhöhte Parkentgelt' (analog § 25a StVG), und darf er die Fahrereigenschaft pauschal bestreiten?
Quelle: BGH PM Nr. 164/2019 vom 18.12.2019 (bundesgerichtshof.de); LTO-Bericht; BGHZ 224, 195 · Zur vollständigen Entscheidung →
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