Öffentliches Recht · GrundR
Durchsuchung von Geschäftsräumen juristischer Personen: Art. 13 GG und Umgrenzungsfunktion
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.01.2026 - 1 BvR 1409/25
Kernaussagen
- Wer ist bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen einer juristischen Person Träger des Art. 13 Abs. 1 GG - und verlangt die Umgrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses (Art. 13 Abs. 2 GG) zwingend Tatzeitangabe und Einzelauflistung der Beweismittel?
Quelle: BVerfG-Entscheidungsdatenbank (Nichtannahmebeschluss, amtliche Kurzbeschreibung via rechtsprechung-im-internet.de: 'keine Verletzung der Umgrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses'); dejure.org-Entscheidungsseite mit Volltextauszügen (Rn. 10-15) und Verfahrensgang · Zur vollständigen Entscheidung →
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