KlassikerÖffentliches Recht · GrundR
Recht auf Vergessen I: GG-Grundrechte als Prüfungsmaßstab bei gestaltungsoffenem Unionsrecht
BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Kernaussagen
- An welchem Maßstab - GG-Grundrechte oder GRCh - prüft das BVerfG die Anwendung unionsrechtlich nicht vollvereinheitlichten Rechts, und schützt das APR (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) davor, dass identifizierende Altberichte über eine Straftat zeitlich unbegrenzt namentlich auffindbar bleiben?
Quelle: BVerfG, Leitsätze zum Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13 (bundesverfassungsgericht.de); BVerfGE 152, 152; PM Nr. 83/2019 · Zur vollständigen Entscheidung →
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