Öffentliches Recht · GrundR
Wohnungsdurchsuchung bei Journalist wegen bloßer Verlinkung verletzt die Rundfunkfreiheit
BVerfG, Beschluss vom 03.11.2025 - 1 BvR 259/24
Kernaussagen
- Trägt die bloße Verlinkung auf das Archiv einer verbotenen Plattform (Verdacht des § 85 Abs. 1 Nr. 2 StGB) den Anfangsverdacht für eine Wohnungsdurchsuchung - und wie wirkt die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) in Verdachtsprüfung und Verhältnismäßigkeit hinein?
Quelle: BVerfG, Beschluss vom 03.11.2025 (bundesverfassungsgericht.de, rk20251103_1bvr025924); LTO-Meldung 'BVerfG: Wohnungsdurchsuchung verletzt Rundfunkfreiheit' · Zur vollständigen Entscheidung →
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