KlassikerZivilrecht · DeliktsR
Springer/Wallraff ('Der Aufmacher'): Verwertung rechtswidrig beschaffter Informationen
BVerfG, Urteil vom 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Kernaussagen
- Darf die Presse durch Identitätstäuschung rechtswidrig beschaffte Informationen veröffentlichen, oder muss dies im Unterlassungsstreit (§§ 823, 1004 BGB) unterbleiben - und schützt Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit?
Quelle: BVerfGE 66, 116; Volltextnachweise telemedicus.info und ra-juedemann.de · Zur vollständigen Entscheidung →
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