KlassikerÖffentliches Recht · GrundR
Recht auf Vergessen II: BVerfG prüft vollvereinheitlichtes Unionsrecht selbst an der GRCh
BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Kernaussagen
- Darf das BVerfG die Anwendung vollständig unionsrechtlich vereinheitlichter Materien durch deutsche Stellen selbst an den Unionsgrundrechten (GRCh) prüfen - oder entfällt mit den GG-Grundrechten als Maßstab auch seine Kontrolle?
Quelle: BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 276/17 (bundesverfassungsgericht.de, auch engl. Fassung); BVerfGE 152, 216; PM Nr. 84/2019 · Zur vollständigen Entscheidung →
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