Öffentliches Recht · StaatsorgR
Zweitveröffentlichungspflicht im LHG BW ist Urheberrecht - Land ohne Kompetenz, Norm nichtig
BVerfG, Beschluss vom 24.03.2026 - 2 BvL 3/18
Kernaussagen
- Landesrechtliche Zweitveröffentlichungspflicht (§ 44 Abs. 6 LHG BW) - kompetenziell "Urheberrecht" (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG) oder Hochschulrecht der Länder, und wonach qualifiziert man eine Norm mit Doppelcharakter?
Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 24/2026 vom 28.04.2026; LTO v. 28.04.2026 ('Zweitveröffentlichung ist Urheber-, nicht Hochschulrecht') · Zur vollständigen Entscheidung →
Vertiefung & Prüfungsrelevanz aus Prüfersicht
Streitstand, dogmatische Einordnung, die typische Prüferfrage und die Anschlussfrage, die im Prüfungsgespräch wirklich kommt - plus diese Entscheidung als Anki-Karte im Subdeck StaatsorgR.
In der Datenbank ansehen Komplettpaket - 24,99 €JurAktuell: die aktuelle Rechtsprechung für die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen - vollständig, gegen die Primärquelle verifiziert, lernfertig. Kostenloses Probe-Paket →