Öffentliches Recht · VerwR AT
Eichmann-Akten: BND durfte schwärzen - in-camera-Verfahren nach § 99 VwGO
BVerwG, Urteil vom 04.06.2026 - 10 A 2.25
Kernaussagen
- Durfte der BND die Eichmann-Unterlagen nur geschwärzt herausgeben - und wie wird die Geheimhaltungsbedürftigkeit kontrolliert, ohne dass die Klägerin die ungeschwärzten Akten sieht (§ 99 VwGO, Art. 19 Abs. 4 GG)?
Quelle: beck-aktuell vom 05.06.2026 zu BVerwG 10 A 2.25 · Zur vollständigen Entscheidung →
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