Öffentliches Recht · BauR
Vorausschauende Bedarfsplanung ist keine unzulässige Vorratsplanung (§ 1 Abs. 3 BauGB)
BVerwG, Beschluss vom 06.11.2025 - 4 BN 2.25
Kernaussagen
- Ist ein Bebauungsplan "erforderlich" (§ 1 Abs. 3 S. 1 BauGB), wenn er einer noch nicht konkreten Bedarfslage vorgreift (Bedarfsplanung oder unzulässige Vorratsplanung) - und darf für eine Kita ein allgemeines Wohngebiet statt einer Gemeinbedarfsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) festgesetzt werden?
Quelle: BVerwG, Volltext bverwg.de, ECLI:DE:BVerwG:2025:061125B4BN2.25.0; Vorinstanz VGH Mannheim 5 S 268/23 · Zur vollständigen Entscheidung →
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