Öffentliches Recht · BauR
Kein faktisches Kerngebiet bei mehr als geringfügiger Wohnnutzung (§ 34 Abs. 2 BauGB, § 7 BauNVO)
BVerwG, Urteil vom 20.05.2025 - 4 C 2.24
Kernaussagen
- Kann ein unbeplantes Innenbereichsgebiet trotz vorhandener Wohnnutzung als faktisches Kerngebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO) eingestuft werden - oder sprengt eine mehr als geringfügige (allgemeine) Wohnnutzung den Gebietstyp?
Quelle: BVerwG, PM Nr. 37/2025 vom 20.05.2025; Volltext bverwg.de (ECLI:DE:BVerwG:2025:200525U4C2.24.0); Besprechungen u.a. CBH/vhw · Zur vollständigen Entscheidung →
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