Öffentliches Recht · EuropaR
MDR: Dentalkompressoren als Zubehör eines Medizinprodukts - CE-Kennzeichnung nach der MDR nötig
EuGH, Urteil vom 04.06.2026 - C-10/24
Kernaussagen
- Sind ölfreie Kompressoren, die Druckluft für die zahnärztliche Behandlung erzeugen, 'Zubehör eines Medizinprodukts' (Art. 2 Nr. 2 MDR) - oder genügt die CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
Quelle: Websuche: BGH-Vorlagebeschluss I ZR 17/23 (NWB-Datenbank), OLG Celle 13 U 79/21 (NI-VORIS), Händlerbund-Bericht zum EuGH-Urteil v. 04.06.2026 · Zur vollständigen Entscheidung →
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