Öffentliches Recht · EuropaR
Meta/Bundeskartellamt: Wettbewerbsbehörde darf DSGVO-Verstöße inzident feststellen
EuGH, Urteil vom 04.07.2023 - C-252/21
Kernaussagen
- Darf eine nationale Wettbewerbsbehörde in der Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV, § 19 GWB) inzident einen DSGVO-Verstoß feststellen - oder greift sie in die Zuständigkeitsordnung der Datenschutzaufsicht (Art. 51 ff., 56 DSGVO) ein?
Quelle: curia.europa.eu (Volltext C-252/21); LTO v. 04.07.2023; verfassungsblog.de · Zur vollständigen Entscheidung →
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