KlassikerZivilrecht · Datenschutz/IT
Österreichische Post: Bloßer DSGVO-Verstoß ist kein Schaden - aber keine Erheblichkeitsschwelle
EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-300/21
Kernaussagen
- Begründet schon der bloße DSGVO-Verstoß einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO - und darf der Ersatz von einer Erheblichkeitsschwelle (Bagatellgrenze) abhängen?
Quelle: EuGH PM Nr. 72/23 (curia.europa.eu); Bird & Bird, dataprotect.at · Zur vollständigen Entscheidung →
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