KlassikerÖffentliches Recht · PolizeiR
EuGH 'Landespolizeidirektion Steiermark': Binnengrenzkontrollen maximal sechs Monate
EuGH, Urteil vom 26.04.2022 - C-368/20 und C-369/20
Kernaussagen
- Erlauben Art. 25 ff. Schengener Grenzkodex (VO (EU) 2016/399) die fortlaufende Verlängerung wieder eingeführter Binnengrenzkontrollen über sechs Monate hinaus - genügt die Neubewertung derselben Bedrohung, oder bedarf es einer neuen ernsthaften Bedrohung?
Quelle: EuGH, Pressemitteilung Nr. 64/22 vom 26.04.2022 (curia.europa.eu); Urteil C-368/20 und C-369/20 (ECLI:EU:C:2022:298) · Zur vollständigen Entscheidung →
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