Öffentliches Recht · EuropaR
Kommission/Ungarn: LGBTI+-Inhalteverbote verletzen Unionsrecht - Art. 2 EUV ist justiziabel
EuGH (Plenum), Urteil vom 21.04.2026 - C-769/22
Kernaussagen
- Haben die in Art. 2 EUV verankerten Werte rechtsverbindlichen Charakter, sodass ihr Verstoß im Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 AEUV) selbständig festgestellt werden kann - und verstößt Ungarns 'Kinderschutzgesetz' mit seinen LGBTI+-Inhalteverboten gegen Unionsrecht?
Quelle: curia.europa.eu, Meldung 'Neu: Urteil C-769/22 Kommission / Ungarn' mit PM; beck-aktuell v. 21.04.2026 'Anti-LGBTQ+-Gesetz: Ungarn verstößt gegen EU-Grundwerte'; MPG-Analyse · Zur vollständigen Entscheidung →
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