Öffentliches Recht · EuropaR
Gesellschaftsteuer-RL: keine Grunderwerbsteuer auf Anteilseinbringung bei Umstrukturierung
EuGH, Urteil vom 04.06.2026 - C-837/24
Kernaussagen
- Darf ein Mitgliedstaat den Erwerb von Anteilen an grundstückshaltenden Gesellschaften (ab 75 Prozent) mit Grunderwerbsteuer belegen, wenn die Anteile als 'Umstrukturierung' (Art. 4 Abs. 1 lit. b RL 2008/7/EG) in eine neue Kapitalgesellschaft eingebracht werden?
Quelle: Websuche-Zusammenfassung (Fachbericht zur Rs. Nova Iberomoldes, u.a. TPA); dejure-Verfahrenseintrag EuGH, 04.06.2026 - C-837/24 · Zur vollständigen Entscheidung →
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