Zivilrecht · ArbR
Keine pauschale Zwei-Wochen-Grenze: zusammenhängender Urlaub von mehr als zwei Wochen möglich
LAG Thüringen, Beschluss vom 02.03.2026 - 4 Ta 15/26
Kernaussagen
- Darf der Arbeitgeber Urlaub generell auf maximal zwei zusammenhängende Wochen begrenzen - oder kehrt das das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 7 Abs. 2 BUrlG (Urlaub ist 'zusammenhängend zu gewähren') unzulässig um?
Quelle: LTO-Hintergrund 'Auch mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück' (lag-thueringen-4ta1526); Haufe Personal; FGVW Legal Update · Zur vollständigen Entscheidung →
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