Öffentliches Recht · EuropaR
Deutsche Wohnen: DSGVO-Geldbuße gegen juristische Personen - vom Rechtsträgerprinzip zum EuGH
LG Berlin, Beschluss vom 18.02.2021 - (526 OWi LG) 212 JsOWi 1/20
Kernaussagen
- Setzt eine DSGVO-Geldbuße gegen eine juristische Person voraus, dass der Verstoß einer identifizierten Leitungsperson zugerechnet wird (Rechtsträgerprinzip, § 30 OWiG i.V.m. § 41 Abs. 1 BDSG) - oder haftet das Unternehmen nach Art. 83 DSGVO unmittelbar (Funktionsträgerprinzip)?
Quelle: LG Berlin, Beschl. v. 18.02.2021 (Volltext via beckmannundnorda.de); EuGH, Urt. v. 05.12.2023 - C-807/21 (curia); LTO v. 10.06.2026 zum Urteil des LG Berlin I v. 09.06.2026 · Zur vollständigen Entscheidung →
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