KlassikerZivilrecht · GesellR
Siemens/Neubürger: Vorstandshaftung für unzureichendes Compliance-System (§ 93 AktG)
LG München I, Urteil vom 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10
Kernaussagen
- Folgt aus der Legalitätspflicht des Vorstands (§§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG) die Pflicht, ein wirksames Compliance-System einzurichten und zu überwachen - und haftet das einzelne Mitglied bei Defiziten persönlich (§ 93 Abs. 2 S. 1 AktG)?
Quelle: LG München I, Urt. v. 10.12.2013 - 5 HK O 1387/10 (NZG 2014, 345; ZIP 2014, 570); Berichte Haufe, TQG, WiWo · Zur vollständigen Entscheidung →
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