Zivilrecht · KaufR
Rücktritt vom E-Auto-Kauf: WLTP-Reichweitenabweichung über 10 % ist erheblicher Sachmangel
LG Wuppertal, Urteil vom 18.12.2025 - 10 O 282/23
Kernaussagen
- Sind WLTP-Reichweitenangaben bloß unverbindliche Werbung oder 'öffentliche Äußerungen' i.S.d. § 434 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 lit. b BGB - und ab welcher Abweichung ist der Mangel 'erheblich' (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB)?
Quelle: verkehrsrechtsiegen.de (Urteilsbesprechung mit Volltext-Auszügen); Berichte u.a. ADAC, Auto Bild · Zur vollständigen Entscheidung →
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