Strafrecht · NebenstrafR

Beharrliche Pflichtverletzung (§ 25 StVG): Vorahndung muss Betroffenen vor der Tat gewarnt haben

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2026 - 1 ORbs 256/25

Kernaussagen

Quelle: dejure-Vernetzungsseite + Burhoff online (Volltext) + OLG Frankfurt 02.04.2026 · Zur vollständigen Entscheidung →

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