Strafrecht · NebenstrafR
Beharrliche Pflichtverletzung (§ 25 StVG): Vorahndung muss Betroffenen vor der Tat gewarnt haben
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2026 - 1 ORbs 256/25
Kernaussagen
- Wann liegt eine "beharrliche" Pflichtverletzung i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG vor, wenn Vorahndungen erst nach der Tatbegehung rechtskräftig wurden?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite + Burhoff online (Volltext) + OLG Frankfurt 02.04.2026 · Zur vollständigen Entscheidung →
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