Zivilrecht · DeliktsR
Stiftung Warentest haftet wegen 'mangelhaft'-Urteil: Sorgfaltspflicht bei stichhaltigem Hinweis auf Testfehler
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.04.2026 - 16 U 38/25
Kernaussagen
- Haftet die Stiftung Warentest auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie trotz stichhaltiger Hinweise auf fehlerhafte Testdurchführung ein 'mangelhaft'-Urteil veröffentlicht?
Quelle: LTO.de, Artikel vom 23.04.2026, Az. 16 U 38/25 (Urteil v. 26.03.2026 - LTO nennt 26.03.2026 als Urteilsdatum, Batch-Datei 23.04.2026 - laut LTO-Artikel war 23.04.2026 Veröffentlichungsdatum des LTO-Artikels, Datum im LTO-Artikel: 'Urt. v. 26.03.2026, Az. 16 U 38/25') · Zur vollständigen Entscheidung →
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