Zivilrecht · DeliktsR
Kein Auskunftsanspruch über Zahl der Samenspenden und Halbgeschwister (APR)
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.04.2026 - 17 U 60/24
Kernaussagen
- Umfasst das aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG folgende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung auch den Anspruch gegen den behandelnden Arzt auf Auskunft über die Anzahl der verwendeten Samenspenden und die Zahl möglicher Halbgeschwister?
Quelle: OLG Frankfurt PM Nr. 20 vom 01.04.2026 (ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de) + LTO 01.04.2026 · Zur vollständigen Entscheidung →
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